DFB und DFL passen das medizinisch-organisatorische Konzept an

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DFB und DFL passen das medizinisch-organisatorische Konzept an

Der DFB und die Deutsche Fußball Liga DFL nehmen punktuelle Anpassungen am gemeinsamen medizinisch-organisatorischen Konzept für den aktuellen Sonderspielbetrieb vor.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga DFL nehmen punktuelle Anpassungen am gemeinsamen medizinisch-organisatorischen Konzept für den aktuellen Sonderspielbetrieb in der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga vor. Die Änderungen treten in der Bundesliga und 2. Bundesliga bereits bei den Spieltagen am bevorstehenden Wochenende in Kraft, Gleiches soll ab Freitag für die 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga gelten sowie zunächst auch für die Endspiele im DFB-Pokal der Männer und Frauen.

Die Anpassungen wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Benehmen mit der zuständigen Berufsgenossenschaft anhand des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards geprüft und akzeptiert. Sie sollen bis zum Ende der laufenden Saison gelten.

Das Klubpersonal in der technischen Zone (Spieler, Trainer, Betreuerstab) sowie die Delegationsteilnehmer*innen der Klubs auf der Tribüne müssen während des Spiels nun keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sobald sie ihren Sitzplatz im Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person eingenommen haben. Gleiches gilt für den 4. Offiziellen im Schiedsrichterteam, der sich zwischen den Trainerbänken bewegt und genauso wie Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuerstab regelmäßig auf Covid-19 getestet wird.

Die Anzahl der im Stadion arbeitenden Personen wird leicht erhöht. Dabei verdoppelt sich unter anderem die Zahl der Medienvertreter*innen, die neben den Rechteinhabern aus dem Stadion berichten, von 13 auf 26. Außer Frage steht, dass für den DFB und die DFL weiterhin die Gesundheit aller Beteiligten und der gesamten Bevölkerung sowie die Eindämmung des Virus’ höchste Priorität genießen. Die im medizinisch-organisatorischen Konzept verankerten grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen bleiben dabei die Basis.

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