Frauen-Bundesliga

DFB-Bundestag spricht sich für Wiederaufnahme der Frauen-Bundesliga aus

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich für die Fortsetzung der Saison 2019/20 in der FLYERALARM Frauen-Bundesliga ausgesprochen.

Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich für die Fortsetzung der Saison 2019/2020 in der FLYERALARM Frauen-Bundesliga ausgesprochen. Er folgte damit heute in seiner digitalen Sitzung dem gemeinsamen Antrag des DFB-Ausschusses Frauen-Bundesligen und des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball. Die Vereine der FLYERLALARM Frauen-Bundesliga hatten zuvor schon mit großer Mehrheit für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs votiert. In zahlreichen Bundesländern liegen inzwischen die positiven Verfügungslagen dafür vor.

Sollte im weiteren Verlauf der Spielzeit durch eine neue Pandemie-Welle oder andere zwingende Ereignisse doch noch ein Abbruch der Saison erforderlich werden, so wird der DFB-Vorstand ermächtigt, über diesen zu entscheiden und die notwendigen Regelungen, beispielsweise zur Wertung der Saison, zu treffen.

Der Vorstand wird in diesem Fall die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, der für die Spielklasse zuständigen Ausschüsse und der Versammlung der Vereine der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga in seine Entscheidung miteinbeziehen. Diese Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der spieltechnischen Folgen im Falle eines Abbruchs – dann insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich der Ermittlung des Deutschen Meisters, der Teilnehmer für den internationalen Wettbewerb sowie der Absteiger.

Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, sagt: “Die Vereine und die zuständigen Ausschüsse haben sich mit überwältigender Mehrheit für die Fortsetzung der Spielzeit in der FLYERALAM Frauen-Bundesliga ausgesprochen. Dennoch ist uns bewusst, dass sich die Rahmenbedingungen dafür auch nachträglich noch derart verändern können, dass wir die Situation neu bewerten müssen. Dafür haben wir mit dem Bundestagsbeschluss zur Ermächtigung des DFB-Vorstands die notwendigen Regelungen getroffen, die uns erlauben, wichtige Entscheidungen im Falle eines Abbruchs zu treffen.”

Quelle: DFB

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