International
US-Frauen-Nationalteam scheitert mit Klage
Die Frauenfußball-Nationalmannschaft der USA ist vor einem Bundesgericht mit einer Klage auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen gescheitert.
Das geht aus einer Entscheidung des Gerichts in Kalifornien hervor. Über die Vorwürfe des Weltmeister-Teams, dass sie schlechtere Reisebedingungen und medizinische Unterstützung als ihre männlichen Kollegen genießen, soll es allerdings im kommenden Monat zu einer Verhandlung kommen.
Die Frauenfußball-Nationalmannschaft hatte ihren eigenen Verband (USSF) im Frühjahr vergangenen Jahres wegen Diskriminierung verklagt. Die US-Fußballerinnen beklagten in erster Linie, dass ihre männlichen Kollegen weitaus besser bezahlt würden. Zudem hätten die Männer bessere Reise-, Spiel- und Trainingsbedingungen.
„Wir sind geschockt und enttäuscht von der Entscheidung, aber wir werden unsere harte Arbeit für gleiche Bezahlung nicht aufgeben“, twitterte Mannschaftssprecherin Molly Levinson. „Wir werden niemals aufhören, für Gleichberechtigung zu kämpfen“, schrieb Weltfußballerin Rapinoe. Ihre Teamkollegin Alex Morgan reagierte „enttäuscht“ auf das Urteil. Levinson kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
Die US-Frauen sind wesentlich erfolgreicher als die Männer, werden aber dennoch bedeutend schlechter bezahlt. Die USA sind viermaliger Weltmeister und viermalige Olympiasieger im Frauenfußball, zuletzt holten sie den Titel bei der WM im vergangenen Jahr in Frankreich. Die deutsche Nationalelf war damals im Viertelfinale ausgeschieden.
Mitte März war US-Fußball-Verbandschef Carlos Cordeiro nach umstrittenen Erklärungen in Gleichstellungsfragen zu Frauen zurückgetreten. Vor Gericht hatte die Verbandsseite in der juristischen Auseinandersetzung argumentiert, dass Spielerinnen körperlich zu weniger in der Lage seien und auch weniger Verantwortung tragen würden als Spieler. „Es war inakzeptabel und unentschuldbar“, hatte Cordeiro damals gesagt. Die bisherige Vizepräsidentin Cindy Parlow wurde zur Verbandschefin befördert.
dpa
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