Verändertes Zulassungsverfahren beschlossen

Frauen-Bundesliga

Verändertes Zulassungsverfahren beschlossen

In der kommenden Saison der FLYERALARM Frauen-Bundesliga wird es keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben.

Das Präsidium des DFB hat umfangreiche Anpassungen der laufenden Zulassungsverfahren für die Saison 2020/21 in der 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet deutliche Lockerungen und soll helfen, die Bewerber für beide Spielklassen in der Corona-Krise zu entlasten. Unter anderem wird es für die kommende Saison keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben. Auch in anderen Bereichen der Zulassungsverfahren ist die Erteilung möglicher Bedingungen, Auflagen und Sanktionen angepasst oder ausgesetzt worden.

Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die laufenden Zulassungsverfahren und die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/21. Mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die darauffolgende Saison sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in Kraft treten.

In der FLYERALARM Frauen-Bundesliga 2020/21 wird es keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch. Wir können in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe in der 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga ansetzen, das wäre absurd.”

Üblicherweise müssen die Bewerber für eine Zulassung zur 3. Liga und Frauen-Bundesliga unter anderem den Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbringen. Hierbei muss insbesondere nachgewiesen werden, dass die Liquidität für die Dauer der gesamten Spielzeit, für die die Bewerbung erfolgt, gesichert ist. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren aktuell die wirtschaftliche Planbarkeit für die Vereine in erheblichem Maße und machen damit eine normale Abwicklung des Zulassungsverfahrens inklusive einer entsprechenden Bestätigung durch die DFB-Zentralverwaltung nahezu unmöglich. Ebenso wie in der Bundesliga und 2. Bundesliga durch die DFL wird daher für die Saison 2020/21 in der 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga keine Prüfung der Liquiditätssituation vom DFB vorgenommen.

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