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Frauen-Bundesliga

Katar beendet Bayern-München-Engagement

Bayern München wird den Sponsoringvertrag mit Qatar Airways nicht verlängern. Die aktive Fanszene hatte seit Jahren gegen die Verbindung protestiert.

Bayern München wird den Sponsoringvertrag mit Qatar Airways nicht verlängern. Die aktive Fanszene hatte seit Jahren gegen die Verbindung protestiert.

Der auslaufende Vertrag werde nicht verlängert, wie der Klub und die staatliche Fluglinie des Emirats gemeinsam erklärten. Zuvor hatten “TZ” und “Bild” darüber berichtet. Die Zusammenarbeit ende “einvernehmlich”, hieß es in einer Mitteilung der Bayern. Die Partnerschaft bestand seit 2018 und soll dem Klub 25 Millionen Euro pro Saison eingebracht haben. Sie läuft zum 30. Juni aus. Erst vor knapp zwei Wochen hatte Präsident Herbert Hainer von Gesprächen über eine Verlängerung berichtet.

Von der aktiven Fanszene wurde die Verbindung wegen der Menschenrechtslage im WM-Gastgeberland von 2022 von Beginn an kritisch gesehen. Höhepunkt des Protests vor allem durch die aktive Fanszene dürfte die aus dem Ruder gelaufene Mitgliederversammlung im November 2021 gewesen sein.

Die “Süddeutsche Zeitung” wirft nun die Frage auf, wie einvernehmlich das Nicht-Verlängern der Zusammenarbeit wirklich war – und schreibt mit Verweis auf “mehrere Quellen”, dass “der Emir persönlich die Reißleine gezogen” habe. Ein deutlicher Widerspruch zur “gemeinsamen Erklärung” von Klub und Fluglinie, die dem Staat Katar gehört.

Proteste der Bayern-Fans gegen das Katar-Sponsoring. Foto: ULMER

Auch die Diskussion rund um die “One Love”-Kapitänsbinde, verbunden mit massiver Kritik an den Menschenrechtsverletzungen im Emirat während der WM in Katar im vergangenen November habe zur Trennung beigetragen.

Pikant war das Sponsorin zudem insofern, dass die Bayern zwar eines der besten Frauenfußballteams Deutschlands stellen, in Katar aber arg Frauenrechte beschnitten sind und das Land zudem als homophob gilt. Die Frauenrechte in Katar sind zwar vergleichsweise besser als beispielsweise im benachbarten Saudi-Arabien oder im Iran. Katarische Frauen können zum Beispiel per Gesetz ohne Erlaubnis eines männlichen Vormunds arbeiten, studieren und Auto fahren und es besteht keine Verschleierungspflicht. Allerdings wird für zahlreiche Aktivitäten von katarischen Frauen die Erlaubnis eines männlichen Vormunds verlangt und das katarische Gesetz enthält keine Antidiskriminierungsregelungen in Bezug auf solche Angelegenheiten.

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